1. Gesetzesänderung lesen

Sehr geehrte Kunden,

 

seit dem 1.10.2017 werden auf Wunsch der technischen Dienste der Sachverständigenorganisationen in Abstimmung mit den Ländervertretungen Einzelabgasbescheinigungen nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt. Konkret sind dies alle Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm EURO 2, D3 und D4 sowie Importfahrzeuge ohne EG Typgenehmigung.

Alle anderen Fahrzeuge können nur noch umgerüstet werden, wenn eine Typgenehmigung der Gasanlage nach UN ECE R115 vor liegt.

Mit dieser neuen Vorgehensweise erfolgt die konsequente Umsetzung einer Verkehrsblattverlautbarung aus dem Jahre 2007.

Die ECE 115 enthält:

-alle Komponente der Gasanlage mit ECE Nummern

-deren Einbaupositionen

Das heißt im Einzelfall, dass wir Kundenwünsche über Einbaupositionen, Tankgrößen sowie Tankanschlußpositionen nur noch im Rahmen der Vorgabe der ECE 115 verbauen dürfen, persönliche Sonderwünsche sind damit nicht mehr legitim.

Wir sind auch gezwungen, jede Umrüstfähigkeit und das Vorhandensein der benötigten Gutachten im Vorfeld zu prüfen, daher bitten wir Sie, bei Umrüstanfragen uns stets eine

Kopie des KFZ-Scheins mitzusenden an folgende Emailadresse: info(at)ceslik-autogas(dot)de.

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn sich diese Vorabprüfung etwas hinzieht.

 

Auf Grund der neuen Gesetzeslage bitte zuerst o.g. Text und dann die dazugehörende Datenschutzerklärung durchlesen. 

 

2. Schritt: Datenschutzerklärung lesen      

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